Steuererklärung lohnt sich
Auch ohne Einnahmen: anerkennung der Aus- und Fortbildungskosten gegenüber dem Finanzamt

Manch einem treibt es bei den Wörtern „Finanzamt“ und „Steuererklärung“ den puren Angstschweiß auf die Stirn. Formulare und Anlagen stiften nur Verwirrung. Warum sollte man sich diesem staubtrockenen Thema freiwillig widmen? Ganz einfach: Unter bestimmten Voraussetzungen führt die Anerkennung der Aus- oder Fortbildungskosten durch die Finanzverwaltung zur Steuerersparnis bzw. Erstattung. Was sind die Voraussetzungen? Welche Kosten können geltend gemacht werden? Zuerst muss jeder für sich prüfen, ob es sich um eine erstmalige Berufsausbildung oder um eine Zweitausbildung handelt. Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung werden als „Sonderausgaben“ begrenzt bis zu dem Höchstbetrag von 4.000,- Euro jährlich anerkannt. Handelt es sich jedoch um eine Zweitausbildung, kommen diese Kosten in voller Höhe als „Werbungskosten“ zum Abzug. Das betrifft beispielsweise alle Studenten, die nach ihrem staatlich anerkannten berufsqualifi zierten Abschluss das Lazi-Studium oder einen Masterstudiengang anschließen. Zu den anrechenbaren Kosten zählen auch Aufwendungen für Studiengebühren, Lernmaterial, Arbeitsmittel, Fachliteratur und auswärtige

 

Unterbringung. Bleibt noch die Frage, warum man als Student überhaupt eine Steuererklärung abgeben sollte, wenn man nur geringe oder keine steuerpfl ichtigen Einnahmen hat? Bei all denjenigen, die sich in der Zweitausbildung befi nden, werden die „Werbungskosten“ in unbegrenzter Höhe anerkannt und auch „negative Einkünfte“ festgestellt. Diese können ein Jahr zurück und unbegrenzt vorgetragen werden. Dadurch werden in dem Rücktragsjahr oder in den Folgejahren die positiven Einkünfte geschmälert, also die Steuerlast gemindert bzw. rückerstattet. Um die „negativen Einkünfte“ zum Abzug zu bringen, müssen sie eben für das Jahr der Entstehung vom Finanzamt festgestellt werden: über den Weg der Steuererklärung. Also, die Steuererklärung kann sich lohnen.

Text: Yvonne Wilde

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