Steuererklärung lohnt sich
Auch ohne Einnahmen: anerkennung der Aus- und Fortbildungskosten gegenüber dem Finanzamt
Manch einem treibt es bei den Wörtern
„Finanzamt“ und „Steuererklärung“ den
puren Angstschweiß auf die Stirn. Formulare
und Anlagen stiften nur Verwirrung. Warum
sollte man sich diesem staubtrockenen
Thema freiwillig widmen? Ganz einfach:
Unter bestimmten Voraussetzungen führt die
Anerkennung der Aus- oder Fortbildungskosten
durch die Finanzverwaltung zur Steuerersparnis
bzw. Erstattung. Was sind die Voraussetzungen?
Welche Kosten können geltend gemacht werden?
Zuerst muss jeder für sich prüfen, ob es sich um
eine erstmalige Berufsausbildung oder um eine
Zweitausbildung handelt. Aufwendungen für die
erstmalige Berufsausbildung werden als „Sonderausgaben“
begrenzt bis zu dem Höchstbetrag
von 4.000,- Euro jährlich anerkannt. Handelt es
sich jedoch um eine Zweitausbildung, kommen
diese Kosten in voller Höhe als „Werbungskosten“
zum Abzug. Das betrifft beispielsweise alle
Studenten, die nach ihrem staatlich anerkannten
berufsqualifi zierten Abschluss das Lazi-Studium
oder einen Masterstudiengang anschließen. Zu den
anrechenbaren Kosten zählen auch Aufwendungen
für Studiengebühren, Lernmaterial, Arbeitsmittel,
Fachliteratur und auswärtige |
Unterbringung.
Bleibt noch die Frage, warum man als Student
überhaupt eine Steuererklärung abgeben sollte,
wenn man nur geringe oder keine steuerpfl ichtigen
Einnahmen hat? Bei all denjenigen, die sich in der
Zweitausbildung befi nden, werden die „Werbungskosten“
in unbegrenzter Höhe anerkannt und auch
„negative Einkünfte“ festgestellt. Diese können ein
Jahr zurück und unbegrenzt vorgetragen werden.
Dadurch werden in dem Rücktragsjahr oder in den
Folgejahren die positiven Einkünfte geschmälert,
also die Steuerlast gemindert bzw. rückerstattet.
Um die „negativen Einkünfte“ zum Abzug zu bringen,
müssen sie eben für das Jahr der Entstehung
vom Finanzamt festgestellt werden: über den Weg
der Steuererklärung. Also, die Steuererklärung kann
sich lohnen.
Text: Yvonne Wilde
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